Brand eines Bauzuges am Ostbahnhof

Am späten Samstagabend ist die Feuerwehr München zu einem brennenden Zug alarmiert worden. Der Bahnverkehr wurde dabei stark beeinträchtigt.

Nr. Datum Uhrzeit Ort Meldung Einsatzart Abt.
1 24.08.2024 23:07 S-Bahnhof Ostbahnhof Brennt Zug mit Gefahrstoff Mittelfeuer EFD, MI
2 24.08.2024 23:08 S-Bahnhof Ostbahnhof Brennt Güterzug Mittelfeuer EFD
3 24.08.2024 23:52 Feuerwache 5 – Ramersdorf Wachbesetzung Wachbesetzung MI
4 25.08.2024 00:05 Feuerwache 3 – Westend Wachbesetzung Wachbesetzung MI

Mehrere Anrufe meldeten einen brennenden Zug im Bereich des Ostbahnhofes. Anfangs konnten keine genauen Aussagen zur Art des Zuges gemacht werden. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Feuerwehr- und Rettungsdienstkräften an den Ostbahnhof geschickt.

Die ersten Einsatzkräfte mussten zuerst den genauen Standort des brennenden Zuges ausfindig machen. Diesen konnten sie etwa 300 Meter südlich des Ostbahnhofes auf freier Strecke erkennen. Ein Anhänger eines Bauzuges sowie die Lokomotive waren bereits von den Flammen erfasst. Über eine Zufahrt von der Rosenheimer Straße gelangten sie mit den Löschfahrzeugen zur Einsatzstelle. Die Integrierte Leitstelle kümmerte sich zeitgleich um die Sperrung der Strecke und die Abschaltung der Oberleitung. Daher wurde ein Löschangriff anfangs aus sicherer Entfernung vorbereitet und eingeleitet. Nachdem ein sicheres Arbeiten für die Einsatzkräfte am Zug möglich war, wurde dieser mit mehreren Löschrohren abgelöscht.

Die beiden Lokführer, welche noch versucht haben, den Bauzug von der Lok zu trennen, blieben glücklicherweise unverletzt und wurden von den Einsatzkräften betreut. Da sich die anfänglichen Meldungen über einen Personenzug nicht bestätigten, konnten die Einheiten des Rettungsdienstes schnell wieder abrücken.

Da für die Löschmaßnahmen der komplette Zugverkehr eingestellt werden musste, konnten keine Züge mehr vom und zum Ostbahnhof verkehren. Es kam zu erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr. Die Klärung der genauen Umstände des Brandes ermittelt die Bundespolizei. Ein Sachschaden kann von der Feuerwehr nicht beziffert werden.